EU-Parlament für Lobbyisten-Register
In Brüssel sind rund 15.000 Lobbyisten und 2.500 Lobbyorganisationen tätig, allein im Parlament sind etwa 5.000 Lobbyisten registriert. Das Europäische Parlament hat sich in dieser Woche nun für ein gemeinsames, Institutionen übergreifendes und verbindliches EU-Lobbyisten-Register ausgesprochen, das öffentlich zugänglich ist und u.a. einen Verhaltenskodex sowie die Möglichkeit der Streichung aus dem Register umfasst. Zudem stimmten die Abgeordneten für eine „umfassende finanzielle Offenlegung“. Umstritten war lange die Frage nach der rechtlichen Stellung der Kirchen. Durchsetzen konnte sich die Mehrheit der konservativen EVP-Fraktion, wonach die Kirchen aufgrund ihrer Sonderrolle im Lissabonner Vertrag nicht als Lobbyisten gelten. Der Bericht wurde mit 547 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen und 59 Enthaltungen angenommen.
Das Europäische Parlament hat sich in dem Bericht für ein „gemeinsames verbindliches Register, wie es beim Parlament faktisch bereits besteht, zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament“ ausgesprochen, das in allen Institutionen gelten soll. Außerdem befürworteten sie eine umfassende finanzielle Offenlegung, einen gemeinsamen Mechanismus zur Streichung aus dem Register und einen Verhaltenskodex. Bis Ende 2008 soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Parlament, Rat und Kommission die Auswirkungen eines solchen gemeinsamen Registers sowie die Ausarbeitung eines gemeinsamen Verhaltenskodex prüfen.
Jede Art von Kodex müsse ein „strenges Überwachungsmoment“ in Bezug auf das Verhalten von Interessenvertretern gewährleisten. Für Interessenvertreter, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, sind nun Sanktionen vorzusehen, die bis zur Streichung aus dem Register führen kann. Das Register soll auch für die Öffentlichkeit „mühelos zu finden und abzufragen“ sein. Zudem darf es, so die Forderung der Parlamentarier, nicht nur die Bezeichnungen der jeweiligen Organisation enthalten, sondern muss die Namen der Interessenvertreter enthalten.
Die Abgeordneten unterstreichen in dem Bericht von Ingo Friedrich (CSU) das "Erfordernis der finanziellen Offenlegung" für alle registrierten Interessenvertreter. Wer in das EU-Lobbyisten- Register aufgenommen werden möchte, muss folgende Angaben machen:
- den Umsatz professioneller Berater und Anwaltskanzleien aus der Lobbyarbeit bei den EU-Organen sowie den relativen Anteil ihrer wichtigsten Klienten;
- die geschätzten Kosten in Zusammenhang mit ihrer direkten Lobbytätigkeit bei den EU-Organen, wenn es sich um Unternehmenslobbyisten und Berufsverbände handelt;
- das Gesamtbudget, untergliedert nach Hauptfinanzierungsquellen, wenn es sich um nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken handelt.
Das Parlament stimmte der Definition der EU-Kommission zum Begriff Lobbying zu. Demnach umfasst Lobbying „alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“. Ausdrücklich genannt werden in der Liste professionelle Lobbyisten, interne Unternehmenslobbyisten, nichtstaatliche Organisationen, Denkfabriken, Berufsverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Organisationen sowie Anwälte, "deren Tätigkeit in erster Linie darauf abzielt, Einfluss auf die Politikgestaltung zu nehmen und weniger darauf, in Rechtssachen als Rechtsbeistand und Verteidiger aufzutreten oder Rechtsauskünfte zu erteilen".
Umstritten war lange die Frage nach der rechtlichen Stellung der Kirchen. Durchsetzen konnte sich letztlich die Mehrheit der EVP-Fraktion, wonach die Kirchen aufgrund ihrer Sonderrolle im Lissabonner Vertrag nicht als Lobbyisten gelten. „Damit wird die besondere Stellung der christlichen Kirchen anerkannt“, begrüßte Berichterstatter Friedrich die Ablehnung des Änderungsantrages.
Nach Ansicht des SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen „haben die Konservativen und Liberalen ein ehrgeizigeres Ergebnis“ auch aus anderen Gründen verhindert: Die EVP hatte zahlreiche Anträge eingebracht, den Bericht zu verwässern, erklärte Leinen. Sie war dagegen, unmoralisches Verhalten von Lobbyisten öffentlich anzuzeigen und wollte die Rolle von finanziellen Interessen im Lobbyismus herunterspielen. Anträge zu mehr Transparenz für die Expertenkommission und externen Berater in der Kommission wurden von Konservativen und Liberalen abgelehnt. Ferner stimmten sie gegen einen klaren Zeitplan für das gemeinsame Register.
Insgesamt begrüßten die im Europäischen Parlament jedoch die Errichtung eines gemeinsamen Lobbyisten-Registers. Ingo Friedrich (CSU) wertete das Ergebnis als „wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz in der europäischen Gesetzgebung“. Jo Leinen verwies darauf, dass nun Europäische Kommission und Ministerrat am Zug sind, um diese Regeln schnellstmöglich einzuführen. Auch Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) bewertete im Namen der GUE/NGL-Fraktion die Schaffung des gemeinsamen Registers „als überfällig“. „Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber schuldig, klipp und klar unter Beweis zu stellen, dass die europäischen Institutionen keine Erfüllungsgehilfen irgendwelcher Dunkelmänner sind.“
Das Europäische Parlament hat sich in dem Bericht für ein „gemeinsames verbindliches Register, wie es beim Parlament faktisch bereits besteht, zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament“ ausgesprochen, das in allen Institutionen gelten soll. Außerdem befürworteten sie eine umfassende finanzielle Offenlegung, einen gemeinsamen Mechanismus zur Streichung aus dem Register und einen Verhaltenskodex. Bis Ende 2008 soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Parlament, Rat und Kommission die Auswirkungen eines solchen gemeinsamen Registers sowie die Ausarbeitung eines gemeinsamen Verhaltenskodex prüfen.
Jede Art von Kodex müsse ein „strenges Überwachungsmoment“ in Bezug auf das Verhalten von Interessenvertretern gewährleisten. Für Interessenvertreter, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, sind nun Sanktionen vorzusehen, die bis zur Streichung aus dem Register führen kann. Das Register soll auch für die Öffentlichkeit „mühelos zu finden und abzufragen“ sein. Zudem darf es, so die Forderung der Parlamentarier, nicht nur die Bezeichnungen der jeweiligen Organisation enthalten, sondern muss die Namen der Interessenvertreter enthalten.
Die Abgeordneten unterstreichen in dem Bericht von Ingo Friedrich (CSU) das "Erfordernis der finanziellen Offenlegung" für alle registrierten Interessenvertreter. Wer in das EU-Lobbyisten- Register aufgenommen werden möchte, muss folgende Angaben machen:
- den Umsatz professioneller Berater und Anwaltskanzleien aus der Lobbyarbeit bei den EU-Organen sowie den relativen Anteil ihrer wichtigsten Klienten;
- die geschätzten Kosten in Zusammenhang mit ihrer direkten Lobbytätigkeit bei den EU-Organen, wenn es sich um Unternehmenslobbyisten und Berufsverbände handelt;
- das Gesamtbudget, untergliedert nach Hauptfinanzierungsquellen, wenn es sich um nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken handelt.
Das Parlament stimmte der Definition der EU-Kommission zum Begriff Lobbying zu. Demnach umfasst Lobbying „alle Tätigkeiten, mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“. Ausdrücklich genannt werden in der Liste professionelle Lobbyisten, interne Unternehmenslobbyisten, nichtstaatliche Organisationen, Denkfabriken, Berufsverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Organisationen sowie Anwälte, "deren Tätigkeit in erster Linie darauf abzielt, Einfluss auf die Politikgestaltung zu nehmen und weniger darauf, in Rechtssachen als Rechtsbeistand und Verteidiger aufzutreten oder Rechtsauskünfte zu erteilen".
Umstritten war lange die Frage nach der rechtlichen Stellung der Kirchen. Durchsetzen konnte sich letztlich die Mehrheit der EVP-Fraktion, wonach die Kirchen aufgrund ihrer Sonderrolle im Lissabonner Vertrag nicht als Lobbyisten gelten. „Damit wird die besondere Stellung der christlichen Kirchen anerkannt“, begrüßte Berichterstatter Friedrich die Ablehnung des Änderungsantrages.
Nach Ansicht des SPD-Europaabgeordneten Jo Leinen „haben die Konservativen und Liberalen ein ehrgeizigeres Ergebnis“ auch aus anderen Gründen verhindert: Die EVP hatte zahlreiche Anträge eingebracht, den Bericht zu verwässern, erklärte Leinen. Sie war dagegen, unmoralisches Verhalten von Lobbyisten öffentlich anzuzeigen und wollte die Rolle von finanziellen Interessen im Lobbyismus herunterspielen. Anträge zu mehr Transparenz für die Expertenkommission und externen Berater in der Kommission wurden von Konservativen und Liberalen abgelehnt. Ferner stimmten sie gegen einen klaren Zeitplan für das gemeinsame Register.
Insgesamt begrüßten die im Europäischen Parlament jedoch die Errichtung eines gemeinsamen Lobbyisten-Registers. Ingo Friedrich (CSU) wertete das Ergebnis als „wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz in der europäischen Gesetzgebung“. Jo Leinen verwies darauf, dass nun Europäische Kommission und Ministerrat am Zug sind, um diese Regeln schnellstmöglich einzuführen. Auch Sylvia-Yvonne Kaufmann (Die Linke) bewertete im Namen der GUE/NGL-Fraktion die Schaffung des gemeinsamen Registers „als überfällig“. „Wir sind es den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber schuldig, klipp und klar unter Beweis zu stellen, dass die europäischen Institutionen keine Erfüllungsgehilfen irgendwelcher Dunkelmänner sind.“
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