Schwule weiter diskriminiert
Die EU-Kommission will benachteiligte Minderheiten besser vor Diskriminierung schützen. EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla stellte hierzu am Mittwoch Gesetzesvorschläge im Rahmen eines Sozialpakets vor. Behinderten, alten Menschen, Homosexuellen und Andersgläubigen will die Europäische Union (EU) das Alltagsleben erleichtern: Sie sollen nicht mehr ungerechtfertigt benachteiligt werden, wenn sie etwa eine Wohnung mieten, etwas einkaufen oder eine Versicherung abschließen wollen.
Dass insbesondere gleichberechtigter Schutz für Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle durch die EU-Antidiskriminierungsgesetze in vielen Teilen der EU bislang mehr Ideal als Wirklichkeit ist, belegte eine am Montag in Wien vorgestellte Studie der EU-Agentur für Grundrechte (FRA). Die Analyse der 27 EU-Mitgliedstaaten zeigt nicht nur Unterschiede in der rechtlichen Behandlung und im Rechtsschutz auf, sondern belegt auch mangelnde Gleichberechtigung in Bereichen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Nach Informationen des ND laufen derzeit 20 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Umsetzung der bestehenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.
Gegen eine neue geplante EU-Richtlinie wehren sich vor allem die konservativen Abgeordneten im Europäischen Parlament und warnen vor einer »Überregulierung«. Die SPD-Abgeordnete Karin Jöns bezeichnete dagegen den neuen Vorschlag der Kommission als »vage und stark von Einschränkungen und Ausnahmen durchlöchert«.
Scharfe Kritik kommt auch aus Deutschland. Für die Union ist die neue EU-Richtlinie »überflüssig wie ein Kropf« und ein »Irrsinn«, wie der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, in Berlin erklärte. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte zuvor »allergrößte Sorgen« über die neuen Vorgaben geäußert.
Dem Bericht der Wiener Agentur zufolge aber genießen Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle nur in 18 EU-Mitgliedstaaten Rechtsschutz und Rechte in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, Wohnungswesen und Sozialleistungen. Auch Deutschland zählt der Studie zufolge neben Dänemark, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Malta, Polen und Portugal zu den »Musterschülern«, obwohl sich CDU/CSU und FDP im Vorfeld der Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes 2006 aus wirtschaftlichen Gründen für eine Diskriminierungs-Hierarchie ausgesprochen hatten.
Der FRA-Bericht legt zudem offen, dass »homophobe Hassparolen und Hassverbrechen« in EU-Mitgliedstaaten die Betroffenen in ihrer Möglichkeit behinderten, ihr Recht auf Freizügigkeit und andere Rechte ohne Diskriminierung wahrzunehmen. Dagegen könne durch eine EU-weite Strafgesetzgebung vorgegangen werden, heißt es. Dokumentiert werden außerdem Fälle, in denen Demonstrationen von Homosexuellen wie die »Pride-Parades« in Mitgliedstaaten verboten wurden.
Ferner müssen der FRA zufolge anhaltende Missverständnisse bei der Sammlung und Zusammenstellung statistischer Daten ausgeräumt werden, damit die verfügbaren Instrumente sowie fundierte Statistiken bei der Bekämpfung von Diskriminierung in vollem Umfang genutzt werden können, wird in dem Bericht gefordert.
Die EU-Agentur für Grundrechte fordert auch, dass die Rechte und Vorteile von Ehepaaren auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet werden sollten. »Gleichbehandlung ist ein Grundrecht, das für alle Mitglieder unserer Gesellschaft gelten sollte«, erklärte der Direktor der FRA, Morten Kjaerum, in Wien. »Dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle in Teilen des Gemeinschaftsrechts nicht gleichberechtigt behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf Partnerschaften, sollte für uns alle Grund zur Sorge sein. Was hier Not tut, sind ein umfassenderer Rechtsschutz und mehr Kompetenzen und Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.«
Dass insbesondere gleichberechtigter Schutz für Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle durch die EU-Antidiskriminierungsgesetze in vielen Teilen der EU bislang mehr Ideal als Wirklichkeit ist, belegte eine am Montag in Wien vorgestellte Studie der EU-Agentur für Grundrechte (FRA). Die Analyse der 27 EU-Mitgliedstaaten zeigt nicht nur Unterschiede in der rechtlichen Behandlung und im Rechtsschutz auf, sondern belegt auch mangelnde Gleichberechtigung in Bereichen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Nach Informationen des ND laufen derzeit 20 Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Mitgliedstaaten wegen mangelhafter Umsetzung der bestehenden EU-Antidiskriminierungsrichtlinie.
Gegen eine neue geplante EU-Richtlinie wehren sich vor allem die konservativen Abgeordneten im Europäischen Parlament und warnen vor einer »Überregulierung«. Die SPD-Abgeordnete Karin Jöns bezeichnete dagegen den neuen Vorschlag der Kommission als »vage und stark von Einschränkungen und Ausnahmen durchlöchert«.
Scharfe Kritik kommt auch aus Deutschland. Für die Union ist die neue EU-Richtlinie »überflüssig wie ein Kropf« und ein »Irrsinn«, wie der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, in Berlin erklärte. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte zuvor »allergrößte Sorgen« über die neuen Vorgaben geäußert.
Dem Bericht der Wiener Agentur zufolge aber genießen Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle nur in 18 EU-Mitgliedstaaten Rechtsschutz und Rechte in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu öffentlichen Gütern und Dienstleistungen, Wohnungswesen und Sozialleistungen. Auch Deutschland zählt der Studie zufolge neben Dänemark, Estland, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Malta, Polen und Portugal zu den »Musterschülern«, obwohl sich CDU/CSU und FDP im Vorfeld der Verabschiedung des Antidiskriminierungsgesetzes 2006 aus wirtschaftlichen Gründen für eine Diskriminierungs-Hierarchie ausgesprochen hatten.
Der FRA-Bericht legt zudem offen, dass »homophobe Hassparolen und Hassverbrechen« in EU-Mitgliedstaaten die Betroffenen in ihrer Möglichkeit behinderten, ihr Recht auf Freizügigkeit und andere Rechte ohne Diskriminierung wahrzunehmen. Dagegen könne durch eine EU-weite Strafgesetzgebung vorgegangen werden, heißt es. Dokumentiert werden außerdem Fälle, in denen Demonstrationen von Homosexuellen wie die »Pride-Parades« in Mitgliedstaaten verboten wurden.
Ferner müssen der FRA zufolge anhaltende Missverständnisse bei der Sammlung und Zusammenstellung statistischer Daten ausgeräumt werden, damit die verfügbaren Instrumente sowie fundierte Statistiken bei der Bekämpfung von Diskriminierung in vollem Umfang genutzt werden können, wird in dem Bericht gefordert.
Die EU-Agentur für Grundrechte fordert auch, dass die Rechte und Vorteile von Ehepaaren auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgeweitet werden sollten. »Gleichbehandlung ist ein Grundrecht, das für alle Mitglieder unserer Gesellschaft gelten sollte«, erklärte der Direktor der FRA, Morten Kjaerum, in Wien. »Dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transsexuelle in Teilen des Gemeinschaftsrechts nicht gleichberechtigt behandelt werden, insbesondere im Hinblick auf Partnerschaften, sollte für uns alle Grund zur Sorge sein. Was hier Not tut, sind ein umfassenderer Rechtsschutz und mehr Kompetenzen und Ressourcen für Gleichbehandlungsstellen.«
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