Mittwoch, 15. Februar 2006

Der »frisierte« Bolkestein-Hammer - EU-Parlament diskutierte über Änderungen an der Dienstleistungsrichtlinie

Gestern Nachmittag stand im Europaparlament die umstrittene EU-Dienstleistungsrichtlinie auf dem Programm. Am Donnerstagmorgen steht die Abstimmung an.

Die Linken im Europäischen Parlament lehnen die Dienstleistungsrichtlinie auch nach dem jüngsten konservativ-sozialdemiokratischen Kompromissvorschlag ab. »Es gibt derzeit kein strategischeres, weitreichenderes Projekt des neoliberalen Marktradikalismus in der EU«, sagte André Brie von der Linkspartei. Brie forderte Gewerkschaften und soziale Verbände zum weiteren Widerstand auch gegen den frisierten »Bolkestein-Hammer« auf.

Insgesamt stehen am Donnerstag 404 Änderungsanträge zur Abstimmung. Die beiden größten Fraktionen in Straßburg, die Europäische Volkspartei (EVP) und die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), hatten zu einigen strittigen Punkten wie dem Herkunftslandprinzip (Artikel 16) 23 gemeinsame Änderungsanträge eingereicht. Die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt verteidigte als Berichterstatterin des Parlaments den Vorschlag als »Grundlage für fairen Wettbewerb«. Dienstleistungen müssten in Europa »so freizügig sein wie Geld«, erklärte Gebhardt. »Deshalb haben wir uns von dem verheerenden Herkunftslandprinzip verabschiedet.« Mit dem Kompromiss könnte der »misslungene« Entwurf der EU-Kommission nun »vom Kopf auf die Beine gestellt« werden, sagte sie.

Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso begrüßte den Vorstoß der beiden Fraktionen. Eine Abstimmung für den Entwurf am kommenden Donnerstag wäre ein »Sieg für Europa«. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy kündigte an, auf der Grundlage der Änderungsvorschläge einen »revidierten« Entwurf der Richtlinie unterbreiten zu wollen, über den Ministerrat und Europaparlament dann im April abstimmen könnten.

EVP und SPE wollen festschreiben, dass Dienstleistungen in jedem EU-Mitgliedstaat erbracht werden dürfen. Die Staaten müssen für die freie Aufnahme und die freie Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit innerhalb ihres Hoheitsgebiets sorgen. Das Herkunftslandprinzip wurde in der gesamten Richtlinie durch den Begriff »Dienstleistungsfreiheit« ersetzt. Für André Brie stellt dieser Begriff eine Mogelpackung dar. »Die Substanz ist praktisch dieselbe«, argumentierte er. Nur zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Volksgesundheit und der Umwelt könnten die Staaten auf der Einhaltung nationaler Bestimmungen bestehen. Ansonsten gelten die Gesetze jenes Landes, aus dem der Dienstleister kommt. »Praktisch bedeutet das: Wer die niedrigsten Lohn-, Sozial- und andere Standards bietet, könnte im Konkurrenzkampf bald die Nase vorn haben.«

In der Richtlinie sollen den Mitgliedstaaten bestimmte Forderungen gegenüber Dienstleistern untersagt werden. So müssen diese auf dem Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes keine Niederlassung unterhalten. Außerdem dürfe von ihnen nicht verlangt werden, sich von den zuständigen Stellen die Ausübung genehmigen zu lassen.

Weiterhin umstritten ist derweil zwischen den Fraktionen, ob die Mitgliedstaaten die Dienstleistungsfreiheit auch aus Gründen der Sozialpolitik und des Verbraucherschutzes einschränken können. Neoliberale Kritiker befürchten, dass damit »künstliche Barrieren« errichtet werden. Es ist deshalb durchaus möglich, dass die Zustimmung zum gemeinsamen Antrag von EVP und SPE am Donnerstag zurückgezogen wird oder dass bestimmte Teile des Antrages abgelehnt werden. Ihre endgültige Position und ihr Abstimmungsverhalten hierzu wollen die Fraktionen auf ihren Sitzungen am späten Dienstagabend festlegen.

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