Montag, 12. Februar 2007

Schärfere EU-Strafen für Umweltverbrechen

Die Kommission veröffentlichte am Freitag in Brüssel einen Gesetzentwurf, der die 27 Mitgliedstaaten verpflichten soll, Umweltdelikte einheitlich zu definieren und zu bestrafen.

Nach der von EU-Umweltkommissar Stavros Dimas vorgestellten Richtlinie sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, schwere Umweltdelikte als strafbare Handlungen einzustufen und zu ahnden. Darunter fallen illegale Emissionen gefährlicher Stoffe in Luft, Wasser oder Boden genauso wie die illegale Beförderung von Abfällen oder der rechtswidrige Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten oder Ozon abbauenden Stoffen
In schwer wiegenden Fällen fordert die EU-Kommission strafrechtliche Sanktionen und Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren und Geldbußen für Unternehmen von mindestens 750 000 Euro und bis zu 1,5 Millionen Euro. »Wir dürfen keine sicheren Häfen für die Umweltkriminalität innerhalb Europas zulassen«, begründete Justizkommissar Franco Frattini den Vorstoß.

Dimas machte darauf aufmerksam, dass die Definitionen von Umweltstraftaten von einem Mitgliedstaat zum anderen derzeit zu unterschiedlich und die Strafmaße daher in vielen Mitgliedstaaten unzureichend seien. Damit wäre auch eine grenzüberschreitende Verfolgung kaum möglich. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll nun in der gesamten EU ein Mindestmaß an strafrechtlich geregeltem Umweltschutz gewährleistet werden.

»Die vor kurzem an der Elfenbeinküste durch gefährliche Abfälle verursachte Katastrophe zeigt, wie verheerend sich Umweltverbrechen auf Menschen und Umwelt auswirken können. Sie zeigt auch erneut, wie dringend eine bessere Durchsetzung der Umweltschutzvorschriften zur Vermeidung solcher Vorfälle ist«, erklärte Dimas. Durch den von einem niederländischen Unternehmen abgelagerten Giftmüll kamen im Sommer 2006 zehn Menschen ums Leben und Hunderte erkrankten.

Mit der Richtlinie müssten EU-Staaten sicherstellen, dass eine Reihe der durch EU- oder einzelstaatliches Recht bereits verbotenen Handlungen als Straftaten gelten, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden. Dazu gehören Handlungen, die zum Tod oder einer schweren Körperverletzung einer Person, einer erheblichen Luft-, Boden- oder Wasserverschmutzung oder zu Schäden für Tiere oder Pflanzen führen oder von einer kriminellen Vereinigung begangen wurden, hieß es. Außerdem sollen Unternehmen künftig nach dem Verursacherprinzip zur Beseitigung von Schäden herangezogen werden können.


Nach Ansicht der grünen Europaabgeordneten Hiltrud Breyer hat die Kommission mit dem Entwurf gerade für Deutschland ein Schlupfloch gelassen. Sie lasse den Staaten Spielraum, andere Formen als die der strafrechtlichen Haftung für juristische Personen zu wählen. In Deutschland werden juristische Personen, wie der Vorstand eines Unternehmens, für Umweltdelikte nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. »Unter deutscher Ratspräsidentschaft eine solche Extrawurst zu erhalten, ist beschämend«, sagte Breyer in Brüssel. Die Bundesregierung sei gefordert, die deutsche Gesetzgebung zu ändern.

Die Vorschläge müssen vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten beraten und gebilligt werden. Sie sind jedoch umstritten; 2001 war ein erster Richtlinienvorschlag für ein europaweites Umweltstrafrecht gescheitert. Beobachter rechnen mit Widerstand aus einigen Ländern, die das Brüsseler Vorgehen als Eingriff in nationale Angelegenheiten werten könnten. Vor allem aus Spanien, Portugal und Griechenland gibt es Widerstand. Die Kommission beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2005, wonach die EU für einen erfolgreichen Umweltschutz auch strafrechtliche Maßnahmen ergreifen darf.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite