Donnerstag, 31. Juli 2008

Flugverbot für unsichere Airlines

Die Europäische Kommission hat eine weitere Aktualisierung der »Schwarzen Liste« von Luftfahrtunternehmen verabschiedet, für die in der EU ein Flugverbot gilt, weil gravierende Sicherheitsbedenken bestehen.

Nach der Liste dürfen nun beispielsweise nur noch zwei Airlines aus Gabun europäische Flughäfen anfliegen oder von dort aus starten. Die Kommission habe sich zu diesem Schritt entschieden, weil ein Bericht der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) »besorgniserregende Ergebnisse« zutage befördert hatte, erklärte Antonio Tajana, Vizepräsident und für Verkehr zuständiges Mitglied der EU-Kommission (Foto: EU-Kommission). Die Luftfahrtunternehmen Gabon Airlines und Afrijet sind zwar von dem Verbot ausgenommen, dürften jedoch ihre Flugdienste nicht ausweiten und müssten sich »systematischer und rigoroser Inspektionen« vor dem Abflug unterziehen. Beide Linien bieten Flugtransporte zwischen Gabun und europäischen Airports, etwa Paris und Marseille, an.
Bedeutende Mängel bestehen weiterhin bei der Ukraine Cargo Airways, so dass die Kommission das Verbot des gesamten Flugbetriebs in der EU bestätigte. Tajana begründete den Schritt damit, dass die Airline den Maßnahmeplan zur Abhilfe der Mängel noch nicht abgeschlossen habe. Außerdem sind den Unternehmen Ukrainian Mediterranean und Volare Aviation Enterprice Starts und Landungen auf europäischen Flughäfen untersagt. Auch im Fall der drei indonesischen Luftfahrtunternehmen Garuda, Mandala und Air Fast habe die Kommission die Flugverbote aufrechterhalten, so Tajana. Nach einer Anhörung sei eingeschätzt worden, dass die indonesischen Behörden noch immer kein effizientes Aufsichtsprogramm erarbeitet und umgesetzt haben.

Zum jetzigen Zeitpunkt gilt aufgrund der gemeinschaftlichen Liste weiterhin ein Flugverbot für alle Luftfahrtunternehmen aus Äquatorialguinea, Kirgistan, Liberia, Sierra Leone, Swasiland und der DR Kongo sowie Gabun. Außerdem wird acht weiteren Luftfahrtunternehmen der Flugbetrieb in der Europäischen Union vollständig untersagt. Aufgehoben wurde dagegen das Betriebsverbot für das iranische Luftfahrtunternehmen Mahan Airlines. Dieses Unternehmen habe erhebliche Anstrengungen unternommen und Fortschritte erzielt.

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