Freitag, 29. Februar 2008

Käse, Bier und Streit

Der berühmte geriebene Hartkäse aus deutscher Produktion wird wohl irgendwann nicht mehr als Parmesan in den Märkten angeboten werden dürfen. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung, die der Europäische Gerichtshof am Dienstag verkündete.

Demnach darf nur Käse, der die geschützte Ursprungsbezeichnung »Parmigiano Reggiano« trägt, auch als Parmesan vertrieben und verkauft werden. Damit trägt das Original, das aus der Region um Parma stammt und seit 1996 europaweit geschützt ist, nun einen Teil-erfolg im Käsestreit davon.

Die Klage war vor etwa vier Jahren von der EU-Kommission gegen Deutschland in Gang gesetzt worden. In der Begründung zum Urteil machten die obersten Richter nun deutlich, dass »in Anbetracht der phonetischen und optischen Ähnlichkeit der fraglichen Bezeichnungen und des ähnlichen Aussehens der Erzeugnisse die Verwendung der Bezeichnung ›Parmesan‹ als eine Anspielung auf die Ursprungsbezeichnung ›Parmigiano Reggiano‹ anzusehen« sei, die vom EU-Gemeinschaftsrecht geschützt ist. Deutschland sei zudem den Beweis schuldig geblieben, dass sich die Bezeichnung »Parmesan« inzwischen zu einer Gattungsbezeichnung entwickelt habe.

Dagegen erfüllte sich die Hoffnung der Originalhersteller nicht, dass die Luxemburger Richter den deutschen Staat anweisen würden, gegen den Missbrauch der Bezeichnung im eigenen Land vorzugehen. Der italienische Herstellerverband »Consorzio del Formaggio Parmigiano Reggiano« hatte bereits entsprechende Klagen in Deutschland eingebracht.

In etwa einem Jahr wird der Gerichtshof in Luxemburg zu einem ähnlichen Fall befinden müssen. Dann geht es darum, ob eine niederländische Privatbrauerei weiterhin ein Bier mit der Bezeichnung »Bavaria Holland« in den Handel bringen darf. Die Angelegenheit ist rechtlich allerdings noch weitaus komplizierter als der Käsestreit: Die Niederländer brauen und verkaufen ihr Bier nämlich schon seit 1925. Der Fall ist in dieser Woche an das europäische Gericht weitergeleitet worden und beschäftigt deutsche wie niederländische Juristen bereits seit Jahren. Der EuGH soll nun prüfen, ob es sich bei der Etikettierung des bayerischen Gesöffs nun um eine europaweit »geschützte geografische Angabe« handelt oder nicht. Die von den deutschen Juristen im Käsestreit bemühte Argumentation bezüglich einer Gattungsbezeichnung könnte sich dann als Bumerang erweisen.


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