Kein Anschluss unter dieser Nummer
Im vergangenen Frühjahr hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die europaweit einheitliche Notruf-Nummer 116 000 für Kinder zu aktivieren, doch die Resonanz blieb dürftig. Nur zehn Staaten haben die Nummer bisher für soziale Dienste zugeschaltet und nehmen Notrufe von Kindern oder Eltern entgegen. Auch in Deutschland gibt es bei 116 000
noch immer »keinen Anschluss unter dieser Nummer«.
In Straßburg haben sich die Parlamentarier in dieser Woche erneut mehrheitlich für das Projekt ausgesprochen. Doch wann es realisiert werden soll, blieb offen. Dabei gibt es in der Beurteilung der Notwendigkeit von derlei Maßnahmen parteiübergreifend kaum Differenzen, denn die statistischen Tatsachen sprechen eine klare Sprache: Mehr als ein Fünftel der europäischen Bevölkerung sind Kinder und diese sind weit häufiger von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen als Erwachsene. Arme Kinder leiden zudem übermäßig unter Umweltschäden und Kinder ethnischer Minderheiten sind oft Rassismus ausgesetzt.
Gewalt gegen Kinder stelle auch in Europa ein Problem dar, heißt es in dem in Straßburg verabschiedeten Papier. Dieses Phänomen reiche von der Gewalt in Familie und Schule bis hin zu länderübergreifenden Problemen wie Kinderhandel, Ausbeutung von Kindern, Kindersextourismus und Kinderpornografie.
Dass gegen diese Erscheinungen offensiv vorgegangen werden muss, darin sind sich die Parlamentarier offenbar einig. Nur mit der Umsetzung hapert es, wie das Beispiel Deutschland zeigt. Bis zum 7. Januar konnten sich beispielsweise mögliche Betreiber der Notfallnummer bei der Bundesnetzagentur vormerken lassen. Das traurige Ergebnis: Nicht eine Organisation signalisierte ihre Bereitschaft, die Hotline zu betreiben.
Die Einrichtung der Notrufnummer ist Teil der neuen Kinderrechtsstrategie der EU, über die am Mittwoch die Abgeordneten in Straßburg abstimmten. Der Bericht des Parlaments deckt knapp 200 Punkte – von der Bekämpfung der Kinderarmut, über die Verhinderung von Gewalt und Missbrauch bis zur Integration von Zuwandererkindern. Immerhin war die Debatte am Vortag die erste in der Geschichte des Parlaments überhaupt, in der man sich so komplex mit Fragen der Kinderrechte beschäftigt hatte.
So plädierten die Abgeordneten für »eine einheitliche extraterritoriale strafrechtliche Vorschrift« innerhalb der EU über die Rechte des Kindes, insbesondere was den »Verkauf von Kindern« sowie Kinderprostitution und -pornographie betrifft. Zudem unterstütze man das Engagement der Kommission, die derzeit mit den wichtigsten Kreditkartenherausgebern prüft, ob es technisch möglich ist, die Betreiber von Kinderporno-Seiten im Internet vom Online-Zahlungssystem auszuschließen. Auch ein EU-weit einheitliches System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Videospielen ist geplant.
noch immer »keinen Anschluss unter dieser Nummer«.
In Straßburg haben sich die Parlamentarier in dieser Woche erneut mehrheitlich für das Projekt ausgesprochen. Doch wann es realisiert werden soll, blieb offen. Dabei gibt es in der Beurteilung der Notwendigkeit von derlei Maßnahmen parteiübergreifend kaum Differenzen, denn die statistischen Tatsachen sprechen eine klare Sprache: Mehr als ein Fünftel der europäischen Bevölkerung sind Kinder und diese sind weit häufiger von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen als Erwachsene. Arme Kinder leiden zudem übermäßig unter Umweltschäden und Kinder ethnischer Minderheiten sind oft Rassismus ausgesetzt.
Gewalt gegen Kinder stelle auch in Europa ein Problem dar, heißt es in dem in Straßburg verabschiedeten Papier. Dieses Phänomen reiche von der Gewalt in Familie und Schule bis hin zu länderübergreifenden Problemen wie Kinderhandel, Ausbeutung von Kindern, Kindersextourismus und Kinderpornografie.
Dass gegen diese Erscheinungen offensiv vorgegangen werden muss, darin sind sich die Parlamentarier offenbar einig. Nur mit der Umsetzung hapert es, wie das Beispiel Deutschland zeigt. Bis zum 7. Januar konnten sich beispielsweise mögliche Betreiber der Notfallnummer bei der Bundesnetzagentur vormerken lassen. Das traurige Ergebnis: Nicht eine Organisation signalisierte ihre Bereitschaft, die Hotline zu betreiben.
Die Einrichtung der Notrufnummer ist Teil der neuen Kinderrechtsstrategie der EU, über die am Mittwoch die Abgeordneten in Straßburg abstimmten. Der Bericht des Parlaments deckt knapp 200 Punkte – von der Bekämpfung der Kinderarmut, über die Verhinderung von Gewalt und Missbrauch bis zur Integration von Zuwandererkindern. Immerhin war die Debatte am Vortag die erste in der Geschichte des Parlaments überhaupt, in der man sich so komplex mit Fragen der Kinderrechte beschäftigt hatte.
So plädierten die Abgeordneten für »eine einheitliche extraterritoriale strafrechtliche Vorschrift« innerhalb der EU über die Rechte des Kindes, insbesondere was den »Verkauf von Kindern« sowie Kinderprostitution und -pornographie betrifft. Zudem unterstütze man das Engagement der Kommission, die derzeit mit den wichtigsten Kreditkartenherausgebern prüft, ob es technisch möglich ist, die Betreiber von Kinderporno-Seiten im Internet vom Online-Zahlungssystem auszuschließen. Auch ein EU-weit einheitliches System zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Videospielen ist geplant.
Die EU-Abgeordnete der Linken Sylvia-Yvonne Kaufmann begrüßte namens ihrer Fraktion GUE/NGL, dass sich das Europäische Parlament für die Entwicklung einer gezielten Kinderrechtsstrategie der EU ausgesprochen hat. Angesichts der gravierenden Probleme sei dies »mehr als dringlich«. Mit der in Artikel 24 der Grundrechtecharta verankerten Verpflichtung sowie mit den im Lissabonner Vertrag enthaltenen neuen Rechtsgrundlagen verfüge die Europäischen Union über wichtige neue Regelungen, argumentierte sie. Diese müssten dazu genutzt werden, die EU-Kinderrechtsstrategie durch konkrete Maßnahmen in allen Bereichen umzusetzen. Die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer bezeichnete das Abstimmungsergebnis als »Lichtblick nach den enttäuschenden Vorschlägen der EU-Kommission, die zu sehr Lyrik und zu wenig konkrete Maßnahmen« dargestellt hätten.
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