Schlechte Noten in der Gleichberechtigung
Die EU-Kommission hat die deutschen Vorschriften zur Gleichberechtigung am Arbeitsplatz scharf kritisiert. Neben Deutschland erhielten noch weitere 13 Mitgliedstaaten ein Schreiben mit der Aufforderung, verschiedene Mängel abzustellen.
Zwei Monate hat die Bundesregierung jetzt Zeit, um der Brüsseler Behörde in Sachen Gleichberechtigung zu antworten, ansonsten droht ihr in dem Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge eine hohe Geldstrafe. Kritisch benannte Vladimír Spidla, der zuständige EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, u.a. die in Deutschland geltende Beschwerdefrist von zwei Monaten, die deutlich zu kurz sei. Zudem decke das nationale Recht gegen Diskriminierungen keine Entlassungen ab. Behinderte sind in Deutschland nach Auffassung der Kommission nur unzureichend geschützt, und auch die Regelungen für ältere Arbeitnehmer entsprächen nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie. Brüssel kritisierte zudem die beschränkten Möglichkeiten von Verbänden zur Verteidigung von Betroffenen in Verfahren.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten der Kommission bereits im Jahr 1997 auf dem Amsterdamer Gipfel den Auftrag erteilt, Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung einzuleiten und deren nationale Umsetzung zu kontrollieren. Zwar haben alle inzwischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie erlassen, doch entsprechen die nationalen Gesetze nicht immer den Anforderungen der EU-Vorgabe. So werde nach Angaben von Spidla schon der Begriff der Diskriminierung unterschiedlich definiert, und die Hilfe für Opfer sei oftmals widersprüchlich formuliert. Die Beweislast läge in einigen Ländern noch immer bei den Opfern.
Wie aus dem kürzlich veröffentlichten Gleichstellungsbericht 2008 hervorging, bestehen innerhalb Europas nach wie vor eklatante Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern. Im Durchschnitt lag der Bruttostundenlohn von weiblichen Beschäftigten im Jahr 2006 um 15 Prozent niedriger als der von männlichen Kollegen. In Deutschland verdienen dem Bericht zufolge Frauen sogar 22 Prozent weniger. In Malta und Belgien hingegen erhalten weibliche Angestellte nur etwa drei beziehungsweise sieben Prozent weniger Gehalt. Gleichzeitig sind lediglich knapp ein Drittel aller Managerstellen von Frauen besetzt. In Deutschland liegt dieser Anteil sogar nur bei 27,4 Prozent. Am erfolgreichsten sind Frauen im Management in Lettland und Litauen, wo sie 40 Prozent der Chefpositionen innehatten.
Zwei Monate hat die Bundesregierung jetzt Zeit, um der Brüsseler Behörde in Sachen Gleichberechtigung zu antworten, ansonsten droht ihr in dem Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge eine hohe Geldstrafe. Kritisch benannte Vladimír Spidla, der zuständige EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, u.a. die in Deutschland geltende Beschwerdefrist von zwei Monaten, die deutlich zu kurz sei. Zudem decke das nationale Recht gegen Diskriminierungen keine Entlassungen ab. Behinderte sind in Deutschland nach Auffassung der Kommission nur unzureichend geschützt, und auch die Regelungen für ältere Arbeitnehmer entsprächen nicht den Vorgaben der EU-Richtlinie. Brüssel kritisierte zudem die beschränkten Möglichkeiten von Verbänden zur Verteidigung von Betroffenen in Verfahren.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten der Kommission bereits im Jahr 1997 auf dem Amsterdamer Gipfel den Auftrag erteilt, Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung einzuleiten und deren nationale Umsetzung zu kontrollieren. Zwar haben alle inzwischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie erlassen, doch entsprechen die nationalen Gesetze nicht immer den Anforderungen der EU-Vorgabe. So werde nach Angaben von Spidla schon der Begriff der Diskriminierung unterschiedlich definiert, und die Hilfe für Opfer sei oftmals widersprüchlich formuliert. Die Beweislast läge in einigen Ländern noch immer bei den Opfern.
Wie aus dem kürzlich veröffentlichten Gleichstellungsbericht 2008 hervorging, bestehen innerhalb Europas nach wie vor eklatante Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern. Im Durchschnitt lag der Bruttostundenlohn von weiblichen Beschäftigten im Jahr 2006 um 15 Prozent niedriger als der von männlichen Kollegen. In Deutschland verdienen dem Bericht zufolge Frauen sogar 22 Prozent weniger. In Malta und Belgien hingegen erhalten weibliche Angestellte nur etwa drei beziehungsweise sieben Prozent weniger Gehalt. Gleichzeitig sind lediglich knapp ein Drittel aller Managerstellen von Frauen besetzt. In Deutschland liegt dieser Anteil sogar nur bei 27,4 Prozent. Am erfolgreichsten sind Frauen im Management in Lettland und Litauen, wo sie 40 Prozent der Chefpositionen innehatten.
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