Russland und Türkei am Pranger
Insgesamt 1503 Urteile fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2007. In 1349 Fällen wurden Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention festgestellt. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Jahresbericht des Gerichts hervor.
Heftige Kritik übte der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Jean-Paul Costa, an den Menschenrechtsverletzungen durch Russland und die Türkei. Nach der Bilanz für das Jahr 2007 sei Russland mit rund 20 300 anhängigen Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen das schwarze Schaf unter den 47 Europaratsländern, sagte Costa am Mittwoch in Straßburg. Das Land sei 175 Mal verurteilt worden. Allein 200 Klagen hatten sich auf das russische Vorgehen in der Kaukasusrepublik Tschetschenien bezogen. Als Gründe für die Beschwerdeflut aus Russland nannte der Präsident die zunehmende Bekanntheit des Gerichtshofes in Russland. Hinzu komme die große Bevölkerungszahl. »Dort gibt es immer mehr Anwälte und Nichtregierungsorganisationen, die sich an die Straßburger Richter wenden«, sagte Costa. Als Enttäuschung wertete er die Weigerung Russlands, das Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Arbeit des Gerichtshofes reformieren sollte, zu ratifizieren.
Gegen die Türkei haben im vergangenen Jahr 9150 Beschwerden vorgelegen, darunter befand sich auch die Klage des minderjährigen Deutschen Marco W. wegen der Untersuchungshaft in Antalya. In 319 Fällen habe der Gerichtshof den türkischen Staat wegen eklatanter Verletzungen von Menschen- und Grundrechten schuldig gesprochen.
Gegen Deutschland lagen im vergangenen Jahr rund 2500 Fälle vor, sagte Costa. Allerdings habe die Straßburger Instanz nur sieben Mal gegen deutsche Gerichte entschieden. Eine Klage liegt unter anderem vom Kindesmörder Magnus Gäfgen vor, der im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet hatte. Er habe sich über angedrohte Folter während eines Verhörs beschwert.
Nach den Worten von Costa drohe der Gerichtshof unter einer Flut von Klagen »unterzugehen«. Demnach hatte es insgesamt mehr als 41 700 Beschwerden gegeben, womit die Zahl der anhängigen Fälle um etwa 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sei. Zudem beklagte Costa einen riesigen Überhang von derzeit etwa 80 000 Fällen, deren erstmalige Registrierung bis Mitte der neunziger Jahre zurückreichten. Mit dem derzeitigen Verfahrenstempo würde man rund 46 Jahre benötigen, um alle Beschwerden abarbeiten zu können.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte können Bürger direkt gegen ihre eigene oder eine fremde Regierung klagen. Das Gericht verfügt allerdings nur über begrenzte Sanktionsmöglichkeiten, kann jedoch Schmerzensgeld-Zahlungen anordnen.
Heftige Kritik übte der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Jean-Paul Costa, an den Menschenrechtsverletzungen durch Russland und die Türkei. Nach der Bilanz für das Jahr 2007 sei Russland mit rund 20 300 anhängigen Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen das schwarze Schaf unter den 47 Europaratsländern, sagte Costa am Mittwoch in Straßburg. Das Land sei 175 Mal verurteilt worden. Allein 200 Klagen hatten sich auf das russische Vorgehen in der Kaukasusrepublik Tschetschenien bezogen. Als Gründe für die Beschwerdeflut aus Russland nannte der Präsident die zunehmende Bekanntheit des Gerichtshofes in Russland. Hinzu komme die große Bevölkerungszahl. »Dort gibt es immer mehr Anwälte und Nichtregierungsorganisationen, die sich an die Straßburger Richter wenden«, sagte Costa. Als Enttäuschung wertete er die Weigerung Russlands, das Protokoll Nr. 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Arbeit des Gerichtshofes reformieren sollte, zu ratifizieren.
Gegen die Türkei haben im vergangenen Jahr 9150 Beschwerden vorgelegen, darunter befand sich auch die Klage des minderjährigen Deutschen Marco W. wegen der Untersuchungshaft in Antalya. In 319 Fällen habe der Gerichtshof den türkischen Staat wegen eklatanter Verletzungen von Menschen- und Grundrechten schuldig gesprochen.
Gegen Deutschland lagen im vergangenen Jahr rund 2500 Fälle vor, sagte Costa. Allerdings habe die Straßburger Instanz nur sieben Mal gegen deutsche Gerichte entschieden. Eine Klage liegt unter anderem vom Kindesmörder Magnus Gäfgen vor, der im September 2002 den Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und getötet hatte. Er habe sich über angedrohte Folter während eines Verhörs beschwert.
Nach den Worten von Costa drohe der Gerichtshof unter einer Flut von Klagen »unterzugehen«. Demnach hatte es insgesamt mehr als 41 700 Beschwerden gegeben, womit die Zahl der anhängigen Fälle um etwa 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sei. Zudem beklagte Costa einen riesigen Überhang von derzeit etwa 80 000 Fällen, deren erstmalige Registrierung bis Mitte der neunziger Jahre zurückreichten. Mit dem derzeitigen Verfahrenstempo würde man rund 46 Jahre benötigen, um alle Beschwerden abarbeiten zu können.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte können Bürger direkt gegen ihre eigene oder eine fremde Regierung klagen. Das Gericht verfügt allerdings nur über begrenzte Sanktionsmöglichkeiten, kann jedoch Schmerzensgeld-Zahlungen anordnen.
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