Montag, 20. Februar 2006

Mit Schutzzonen gegen die Vogelgrippe - EU legt Mindestregeln für die Mitgliedstaaten fest

Brüssel hat einen EU-weit gültigen Notfallplan für Länder festgelegt, in das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen wird.

Die 25 EU-Mitgliedsstaaten haben sich Ende vergangener Woche auf einheitliche Regeln beim Kampf gegen die Vogelgrippe verständigt. Ein entsprechender Beschluss der EU-Kommission wurde zuvor im Fachausschuss für Lebensmittel und Tiergesundheit bestätigt. Außerdem schnürte die Kommission ein Hilfspaket, mit dem die weitere Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden soll: 1,9 Millionen Euro fließen demnach in nationale Kontrollprogramme und sollen bis Jahresende in 60 000 Tests bei Wildvögeln und 300 000 Tests in Zuchtbetrieben investiert werden. Deutschland erhält 268 000 Euro.

Entsprechend dem Papier müssen die EU-Staaten, in denen das Virus H5N1 bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, eine Schutzzone mit einem Radius von drei und einem Überwachungsgebiet von zehn Kilometern einrichten. Hier unterlägen dann Geflügeltiere der allgemeinen Stallpflicht. Untersagt wird den Ländern auch jedweder Transport von Geflügel, außer zu Schlachtzwecken. Vogelausstellungen sollen bis auf Widerruf grundsätzlich verboten werden.

Diese Regeln gelten auch, wenn das Virus bei Zuchtgeflügel auftritt. Infizierten Tiere müsste sofort notgeschlachtet werden. Das gelte auch für benachbarte Betriebe, falls begründeter Verdacht auf die Erkrankung besteht. Ab sofort gilt voraussichtlich bis zum 31. Juli ein Importverbot für unbehandelte Federn aus Drittstaaten.

Einige EU-Staaten registrieren einen deutlichen Rückgang des Geflügelkonsums. Wie ein Sprecher der EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer-Boel bestätigte, rechnen einige Länder mit Einbußen in Höhe von 15 Prozent. Es lägen aber noch keine offiziellen Zahlen über wirtschaftliche Folgen vor. Die Kommissarin ist indes optimistisch, dass die Folgen für auf Freilandhaltung spezialisierte Bauern überschaubar bleiben. »Wir haben bisher immer Lösungen gefunden, damit diese ihr Fleisch weiter vermarkten können«, so der Sprecher. Fischer-Boel macht den EU-Staaten derweil wenig Hoffnung auf finanzielle Zuwendungen, die über die Förderung der nationalen Kontrollprogramme hinausgehen. Auch der Geflügelindustrie könne nur »im begrenzten Rahmen« geholfen werden. Sollten Nutztiere von der Pest befallen werden, dann hätten allerdings die Bauern Aussicht auf finanzielle Hilfe. Müssten Geflügel und Eier vernichten werden, dann könne die EU bis zu 50 Prozent der Kosten für die Erneuerung der Viehbestände zuschießen. Zudem denkt Fischer-Boel an eine Anhebung der Export-Subventionen. »Je mehr Fleisch exportiert wird, desto weniger bleibt auf dem heimischen Markt«, sagte der Kommissionssprecher. Dies könne den Preisen helfen.

In einem unlängst vom EU-Parlament angenommenen Bericht zu den Mindestvorschriften über den Schutz von Masthühnern verlangen die Abgeordneten strengere Kontrollen, eine EU-weite Harmonisierung der Sanktionen sowie eine Kennzeichnungspflicht der Fleischwaren. So werden beim Ausbruch ansteckender Krankheiten die gründliche Reinigung und Desinfizierung der Stallungen empfohlen. Außerdem solle »besonderer Wert auf eine umfassende Information der Endverbraucher durch genaue Kennzeichnungspflicht der Fleischwaren« gelegt werden, auch zum Alter des Tieres. Eine Etikettierungsregelung müsse spätestens ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie vorliegen.

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