Zuschuss gestrichen - Keine EU-Gelder für Standortverlagerungen
Die Europäische Union wird Unternehmen keinerlei finanzielle Mittel für Standortverlagerungen zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Beschluss passierte am Dienstag das Europäische Parlament.
Die Begründung des Berichterstatters Alain Hutchinson klang logisch: Unternehmen würden Standortverlagerungen aus einer Vielzahl von Gründen beschließen, »die in einigen Fällen überhaupt nichts mit ihrer Produktivität, Effizienz oder wirtschaftlichen Lebensfähigkeit zu tun haben«. Verlagerungen führten jedoch »mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Arbeitsplatzverlusten und wirtschaftlichen Problemen«. Deshalb seien Überwachungssysteme notwendig, mit denen »die wirtschaftlichen und sozialen Kosten aller Standortverlagerungen quantifiziert werden können«.
Der Ausschuss für regionale Entwicklung hatte in seiner Vorlage verlangt, dass Standortverlagerungen, »die nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit gerechtfertigt sind oder zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust führen können, von der EU nicht finanziell unterstützt werden«. Die Kommission solle Unternehmensschließungen und Verlagerungen aufmerksam verfolgen und im Falle der »zweckwidrigen Verwendung« sogar die Rückzahlung von Fördermitteln verlangen.
Hutchinson hatte eine Studie zur Hand, die über Standortverlagerungen in der Industrie Auskunft gibt. Dem Papier zufolge sind allein in Frankreich im Zeitraum 1995 bis 2001 rund 95 000 Industriearbeitsplätze abgebaut und ins Ausland verlagert worden. Davon entfiel knapp die Hälfte auf Schwellenländer (Entwicklungsländer mit starkem Wachstum), der Rest sei in so genannte Niedriglohnländer abgewandert. Unter diesen Staaten stehe China an erster Stelle.
EU-Beihilfen für Unternehmensverlagerungen erbringen keinerlei europäischen Mehrwert, betonte Hutchinson, deshalb solle künftig auf sie verzichtet werden. Der Regionalausschuss unterstützt deshalb auch die Verhängung von Sanktionen gegen Firmen, die nach Erhalt einer EU-Finanzhilfe innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren Unternehmensteile verlagern. Um angemessen reagieren zu können, verlangen die EU-Abgeordneten außerdem eine globale europäische Strategie der Prävention, Überwachung und Beobachtung der Verlegungen. Diese müsse koordiniert auf Unionsebene umgesetzt werden. Der Ausschuss regte deshalb an, die europäische Beobachtungsstelle in Dublin mit der »Untersuchung, Evaluierung und Beobachtung des Phänomens der Standortverlagerungen zu betrauen«.
Die Begründung des Berichterstatters Alain Hutchinson klang logisch: Unternehmen würden Standortverlagerungen aus einer Vielzahl von Gründen beschließen, »die in einigen Fällen überhaupt nichts mit ihrer Produktivität, Effizienz oder wirtschaftlichen Lebensfähigkeit zu tun haben«. Verlagerungen führten jedoch »mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Arbeitsplatzverlusten und wirtschaftlichen Problemen«. Deshalb seien Überwachungssysteme notwendig, mit denen »die wirtschaftlichen und sozialen Kosten aller Standortverlagerungen quantifiziert werden können«.
Der Ausschuss für regionale Entwicklung hatte in seiner Vorlage verlangt, dass Standortverlagerungen, »die nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit gerechtfertigt sind oder zu einem erheblichen Arbeitsplatzverlust führen können, von der EU nicht finanziell unterstützt werden«. Die Kommission solle Unternehmensschließungen und Verlagerungen aufmerksam verfolgen und im Falle der »zweckwidrigen Verwendung« sogar die Rückzahlung von Fördermitteln verlangen.
Hutchinson hatte eine Studie zur Hand, die über Standortverlagerungen in der Industrie Auskunft gibt. Dem Papier zufolge sind allein in Frankreich im Zeitraum 1995 bis 2001 rund 95 000 Industriearbeitsplätze abgebaut und ins Ausland verlagert worden. Davon entfiel knapp die Hälfte auf Schwellenländer (Entwicklungsländer mit starkem Wachstum), der Rest sei in so genannte Niedriglohnländer abgewandert. Unter diesen Staaten stehe China an erster Stelle.
EU-Beihilfen für Unternehmensverlagerungen erbringen keinerlei europäischen Mehrwert, betonte Hutchinson, deshalb solle künftig auf sie verzichtet werden. Der Regionalausschuss unterstützt deshalb auch die Verhängung von Sanktionen gegen Firmen, die nach Erhalt einer EU-Finanzhilfe innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren Unternehmensteile verlagern. Um angemessen reagieren zu können, verlangen die EU-Abgeordneten außerdem eine globale europäische Strategie der Prävention, Überwachung und Beobachtung der Verlegungen. Diese müsse koordiniert auf Unionsebene umgesetzt werden. Der Ausschuss regte deshalb an, die europäische Beobachtungsstelle in Dublin mit der »Untersuchung, Evaluierung und Beobachtung des Phänomens der Standortverlagerungen zu betrauen«.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite