Nur kosmetische Änderungen am »Bolkestein-Hammer« - Kommission entschärfte Regelungen allein bei Begriffen
Seit Dienstag liegt der neue Vorschlag der EU-Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie auf dem Tisch. An der neoliberalen Ausrichtung des Papiers hat sich nichts geändert.
Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Wochen mit unterschiedlichen Statistiken hantiert, um zu belegen, dass durch eine Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte Hunderttausende neue Arbeitsplätze entstehen könnten. Zwei Drittel der EU-Wirtschaftsleistung würden bereits heute von diesem Sektor erbracht, hieß es. Am Dienstag stellte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy nun die modifizierte Variante der Dienstleistungsrichtlinie vor. Für die Linke im Europäischen Parlament bleibt allerdings auch dieses Papier ein »fauler Kompromiss«.
Bis zum Ende der vergangenen Woche war noch unklar, welchen überarbeiteten Entwurf McCreevy im Namen der Kommission zücken würde. Die letzte Variante, die unter den Pressevertretern kursierte, sorgte zunächst noch einmal für Irritationen, weil sie sich nicht an den vom Parlament gebilligten Kompromiss hielt: In dem Papier wollte die Kommission dem »Bolkestein-Hammer« wieder Vorrang vor den so genannten sektoralen Richtlinien einräumen. Auch tauchten die ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommenen sozialen Dienstleistungen plötzlich in einer »abschließenden Liste« wieder auf. Zudem wirkten einige Definitionen ziemlich schwammig.
Die parlamentarische Auseinandersetzung um die Dienstleistungsrichtlinie scheint aber nun nach der Vorlage des »überarbeiteten« Papiers beendet zu sein. Binnenmarktkommissar McCreevy hatte den neuen Entwurf, der sich allen wesentlichen Forderungen des Europäischen Parlaments von Mitte Februar anschließt, am Dienstagnachmittag im Straßburger Plenum vorgestellt. So hatte Brüssel auch in dem bislang strittigen Punkt des Herkunftslandprinzips eingelenkt. Nach der neuesten Variante der »Bolkestein-Richtlinie« müssen künftig Handwerker und Dienstleister die Gesetze des Landes einhalten, in dem sie tätig werden wollen.
Der jetzt vorliegende Entwurf berücksichtigt auch wieder die Forderungen des Parlaments, wonach bestimmte »Dienste von allgemeinem Interesse« nicht von einer Marktöffnung betroffen sein sollen. Dazu gehören die Wasserversorgung und die Müllabfuhr, aber auch soziale Tätigkeiten und Gesundheitsdienste. Hier sollen auch weiterhin die nationalen Vorschriften des Ziellandes ihre Gültigkeit behalten.
Bereits der Beschluss zur Dienstleistungsrichtlinie vom Februar 2006 sei »ein schlechter Kompromiss der beiden großen Fraktionen«, dem unter anderem die Grünen und die Linken im Europäischen Parlament die Zustimmung verweigert hatten, betonte Heidi Rühle. Die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen kritisierte auch den überarbeiteten Entwurf, »der sich im wesentlichen an den Ergebnissen der ersten Lesung orientiert«. Mit dem Papier habe die Kommission die Chance verpasst, »eine zukunftsfähige und nachhaltige Regelung für Dienstleistungen vorzulegen«, sagte sie. Der neue Richtlinienvorschlag stelle keine inhaltliche Verbesserung dar und gehe daher in die falsche Richtung.
Hauptkritikpunkte der Grünen sind vor allem, dass sich auch der neue Entwurf nicht klar auf kommerzielle Dienstleistungen beschränkt. Die Folge sei »ein unübersichtlicher Katalog an Einzelausnahmen unterschiedlichen Ranges«, meinte Rühle. Die Kommission untergrabe damit die Möglichkeit, die Daseinsvorsorge separat in einer eigenen Rahmenrichtlinie zu regeln und so die öffentlichen Dienste zu schützen. Außerdem sei – wie im Parlamentstext – wieder keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip vorgelegt worden: Auf die Nennung des Begriffes werde zwar ausdrücklich verzichtet und »die Marktöffnung durch das Verbot bestimmter Restriktionen vor Ort geregelt«. Aber auch dies führe letztlich vor allem zu offenen Fragen. Rühle glaubt, dass der Europäische Gerichtshof in dieser Frage das letzte Wort haben wird.
Auch für die Linksfraktion im Europäischen Parlament hat sich an der Bewertung des Papiers als »fauler Kompromiss« nichts geändert. Im Ergebnis sei die Richtlinie »nicht nur ein Freifahrtschein für Sozialdumping in Europa, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der Gewerkschafter«, sagte der Abgeordnete Tobias Pflüger. Besonders beschämend sei das Verhalten der deutschen Sozialdemokraten, die, anders als ihre französischen Kollegen, »in Nibelungentreue zur Bolkestein-Richtlinie standen und ihre eigene Klientel ans Messer« geliefert hätten.
Sollte auch der Ministerrat die neuen Vorschläge bestätigen, könnte die Dienstleistungsrichtlinie noch in diesem Jahr beschlossen werden. In diesem Falle wäre das Gesetz zum Ende des Jahres 2008 für alle 25 EU-Mitgliedstaaten bindend.
Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Wochen mit unterschiedlichen Statistiken hantiert, um zu belegen, dass durch eine Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte Hunderttausende neue Arbeitsplätze entstehen könnten. Zwei Drittel der EU-Wirtschaftsleistung würden bereits heute von diesem Sektor erbracht, hieß es. Am Dienstag stellte EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy nun die modifizierte Variante der Dienstleistungsrichtlinie vor. Für die Linke im Europäischen Parlament bleibt allerdings auch dieses Papier ein »fauler Kompromiss«.
Bis zum Ende der vergangenen Woche war noch unklar, welchen überarbeiteten Entwurf McCreevy im Namen der Kommission zücken würde. Die letzte Variante, die unter den Pressevertretern kursierte, sorgte zunächst noch einmal für Irritationen, weil sie sich nicht an den vom Parlament gebilligten Kompromiss hielt: In dem Papier wollte die Kommission dem »Bolkestein-Hammer« wieder Vorrang vor den so genannten sektoralen Richtlinien einräumen. Auch tauchten die ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgenommenen sozialen Dienstleistungen plötzlich in einer »abschließenden Liste« wieder auf. Zudem wirkten einige Definitionen ziemlich schwammig.
Die parlamentarische Auseinandersetzung um die Dienstleistungsrichtlinie scheint aber nun nach der Vorlage des »überarbeiteten« Papiers beendet zu sein. Binnenmarktkommissar McCreevy hatte den neuen Entwurf, der sich allen wesentlichen Forderungen des Europäischen Parlaments von Mitte Februar anschließt, am Dienstagnachmittag im Straßburger Plenum vorgestellt. So hatte Brüssel auch in dem bislang strittigen Punkt des Herkunftslandprinzips eingelenkt. Nach der neuesten Variante der »Bolkestein-Richtlinie« müssen künftig Handwerker und Dienstleister die Gesetze des Landes einhalten, in dem sie tätig werden wollen.
Der jetzt vorliegende Entwurf berücksichtigt auch wieder die Forderungen des Parlaments, wonach bestimmte »Dienste von allgemeinem Interesse« nicht von einer Marktöffnung betroffen sein sollen. Dazu gehören die Wasserversorgung und die Müllabfuhr, aber auch soziale Tätigkeiten und Gesundheitsdienste. Hier sollen auch weiterhin die nationalen Vorschriften des Ziellandes ihre Gültigkeit behalten.
Bereits der Beschluss zur Dienstleistungsrichtlinie vom Februar 2006 sei »ein schlechter Kompromiss der beiden großen Fraktionen«, dem unter anderem die Grünen und die Linken im Europäischen Parlament die Zustimmung verweigert hatten, betonte Heidi Rühle. Die stellvertretende Fraktionschefin der Grünen kritisierte auch den überarbeiteten Entwurf, »der sich im wesentlichen an den Ergebnissen der ersten Lesung orientiert«. Mit dem Papier habe die Kommission die Chance verpasst, »eine zukunftsfähige und nachhaltige Regelung für Dienstleistungen vorzulegen«, sagte sie. Der neue Richtlinienvorschlag stelle keine inhaltliche Verbesserung dar und gehe daher in die falsche Richtung.
Hauptkritikpunkte der Grünen sind vor allem, dass sich auch der neue Entwurf nicht klar auf kommerzielle Dienstleistungen beschränkt. Die Folge sei »ein unübersichtlicher Katalog an Einzelausnahmen unterschiedlichen Ranges«, meinte Rühle. Die Kommission untergrabe damit die Möglichkeit, die Daseinsvorsorge separat in einer eigenen Rahmenrichtlinie zu regeln und so die öffentlichen Dienste zu schützen. Außerdem sei – wie im Parlamentstext – wieder keine zufriedenstellende Alternative zum Herkunftslandprinzip vorgelegt worden: Auf die Nennung des Begriffes werde zwar ausdrücklich verzichtet und »die Marktöffnung durch das Verbot bestimmter Restriktionen vor Ort geregelt«. Aber auch dies führe letztlich vor allem zu offenen Fragen. Rühle glaubt, dass der Europäische Gerichtshof in dieser Frage das letzte Wort haben wird.
Auch für die Linksfraktion im Europäischen Parlament hat sich an der Bewertung des Papiers als »fauler Kompromiss« nichts geändert. Im Ergebnis sei die Richtlinie »nicht nur ein Freifahrtschein für Sozialdumping in Europa, sondern auch ein Schlag ins Gesicht der Gewerkschafter«, sagte der Abgeordnete Tobias Pflüger. Besonders beschämend sei das Verhalten der deutschen Sozialdemokraten, die, anders als ihre französischen Kollegen, »in Nibelungentreue zur Bolkestein-Richtlinie standen und ihre eigene Klientel ans Messer« geliefert hätten.
Sollte auch der Ministerrat die neuen Vorschläge bestätigen, könnte die Dienstleistungsrichtlinie noch in diesem Jahr beschlossen werden. In diesem Falle wäre das Gesetz zum Ende des Jahres 2008 für alle 25 EU-Mitgliedstaaten bindend.
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