Bolkestein wird wieder verschärft
Schon früher gab es Versuche, die Kompromiss-Variante der EU-Dienstleistungsrichtlinie wieder zu verschärfen. Dieser Tage stimmte der Binnenmarkt-Ausschuss des Europaparlamentes dafür, Gesundheitsdienste nicht mehr als Daseinsvorsorge zu werten und wieder in die Bolkestein-Richtlinie zu integrieren. Damit würden sie dem ruinösen Wirken des Marktes unterworfen.
Der Änderungsantrag 172, der vom liberalen EU-Abgeordneten Toine Manders mit knapper Mehrheit (22 zu 18 Stimmen) im Ausschuss durchgeboxt wurde, fordert die EU-Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Gesundheitsdienste in die Richtlinie 2006/123/EG wiedereingegliedert werden könnten und wie sich die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf Patientenrechte kodifizieren lasse. Der EuGH hatte wiederholt geurteilt, dass Gesundheitsdienstleistungen grenzüberschreitend erbracht werden müssen, weil die »Dienstleistungsfreiheit« ein Teil des EU-Binnenmarktes sei und damit für alle 27 EU-Staaten gelte.
Im Rahmen der Bolkestein-Debatte wurden die Gesundheitsleistungen seinerzeit bewusst ausgenommen, weil sie nach Ansicht der Mehrheit der EU-Parlamentarier einen Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge darstellen und deshalb nicht wie andere Branchen behandelt werden dürfen. Der linke Abgeordnete Soren Bo Sondergaard befürchtet nun, dass der Ausschluss, der nach starken Bemühungen von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen gegen die erste Fassung des »Bolkestein«-Entwurfs erreicht wurde, gefährdet sei. Der Bericht spiele der Kommission in die Hände, die bereits angekündigt hat, für diesen Sektor bis Ende 2007 neue Vorschläge vorlegen zu wollen.
Sondergaard nannte den Bericht und die Abstimmung eine »absolute Katastrophe«. Andere Abgeordnete schlossen sich seiner Einschätzung an. Die konservative Europaabgeordnete Marianne Thyssen, stellvertretende Vorsitzende der konservativen Fraktion, erklärte etwa, dass sie die Unterstützung eines Textes ablehne, der einen solch »unklugen« Paragraphen enthalte und der einer früheren grundsätzlichen Entscheidung des Parlaments deutlich widerspreche.
Die grüne Abgeordnete Heide Rühle befürchtet ebenfalls, dass die Bereitstellung dieser wichtigen öffentlichen Dienstleistung untergraben werden könnte. Sie hofft, dass in der Plenarsitzung »jegliche Vorschläge abgelehnt werden, die darauf abzielten, Gesundheitsdienste als rein kommerzielle Dienstleistungen zu behandeln. Der Fraktionschef der sozialdemokratischen SPE erinnerte die EVP-Abgeordneten an die Absprachen, die den Richtlinien-Kompromiss ermöglicht hatten.
Der Änderungsantrag 172, der vom liberalen EU-Abgeordneten Toine Manders mit knapper Mehrheit (22 zu 18 Stimmen) im Ausschuss durchgeboxt wurde, fordert die EU-Kommission auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Gesundheitsdienste in die Richtlinie 2006/123/EG wiedereingegliedert werden könnten und wie sich die Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf Patientenrechte kodifizieren lasse. Der EuGH hatte wiederholt geurteilt, dass Gesundheitsdienstleistungen grenzüberschreitend erbracht werden müssen, weil die »Dienstleistungsfreiheit« ein Teil des EU-Binnenmarktes sei und damit für alle 27 EU-Staaten gelte.
Im Rahmen der Bolkestein-Debatte wurden die Gesundheitsleistungen seinerzeit bewusst ausgenommen, weil sie nach Ansicht der Mehrheit der EU-Parlamentarier einen Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge darstellen und deshalb nicht wie andere Branchen behandelt werden dürfen. Der linke Abgeordnete Soren Bo Sondergaard befürchtet nun, dass der Ausschluss, der nach starken Bemühungen von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen gegen die erste Fassung des »Bolkestein«-Entwurfs erreicht wurde, gefährdet sei. Der Bericht spiele der Kommission in die Hände, die bereits angekündigt hat, für diesen Sektor bis Ende 2007 neue Vorschläge vorlegen zu wollen.
Sondergaard nannte den Bericht und die Abstimmung eine »absolute Katastrophe«. Andere Abgeordnete schlossen sich seiner Einschätzung an. Die konservative Europaabgeordnete Marianne Thyssen, stellvertretende Vorsitzende der konservativen Fraktion, erklärte etwa, dass sie die Unterstützung eines Textes ablehne, der einen solch »unklugen« Paragraphen enthalte und der einer früheren grundsätzlichen Entscheidung des Parlaments deutlich widerspreche.
Die grüne Abgeordnete Heide Rühle befürchtet ebenfalls, dass die Bereitstellung dieser wichtigen öffentlichen Dienstleistung untergraben werden könnte. Sie hofft, dass in der Plenarsitzung »jegliche Vorschläge abgelehnt werden, die darauf abzielten, Gesundheitsdienste als rein kommerzielle Dienstleistungen zu behandeln. Der Fraktionschef der sozialdemokratischen SPE erinnerte die EVP-Abgeordneten an die Absprachen, die den Richtlinien-Kompromiss ermöglicht hatten.
Sondergaard indes hofft, dass Gewerkschaften und Sozialbewegungen »in hohem Grade alarmiert werden«. Das Papier soll am 24. Mai im Straßburger Plenum aufgerufen werden.
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