Freitag, 4. Mai 2007

Aufklärung am Lkw


In der vergangenen Woche brach in Straßburg ein Truck der Europäischen Union zu einer mehr als 18 000 Kilometer weiten Informationsreise durch 19 EU-Staaten auf. Die Tour ist Teil der Kampagne zum europäischen Jahr »Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung«.

Der Truck soll über die europäische und nationale Gesetzgebung zur Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsplatz informieren und Auskunft zu den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geben. Nationale Partner der Kampagne, Nichtregierungsorganisationen, Ministerien, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände können Besucher zum Thema Diskriminierung beraten. Zum Programm zählen Podiumsdiskussionen mit Politikern und anderen Prominenten, Live-Musik, Filme und Workshops.

Höhepunkte der diesjährigen Tour sind ein mobiler »Ability Parcours« – ein Geschicklichkeitstest –, eine Wanderausstellung mit den besten Entwürfen, die für den Posterwettbewerb »Breaking Stereotypes« (Stereotype brechen) eingereicht wurden, sowie sogenannte Video Vox Pops, die den Besuchern die Möglichkeit geben, vor laufender Kamera ihre Meinung zum Thema Diskriminierung zu äußern.

Zwar steht mit Saarbrücken am 29. Juli nur ein einziger Termin in Deutschland auf dem Tourenplan, doch ist das Thema auch in der Bundesrepublik brisant. Initiativen und Verbände erinnern beispielsweise daran, dass die Antirassismus-Richtlinie der EU nicht in vollem Umfang umgesetzt wurde, weshalb die EU-Kommission vor zwei Jahren ein Verfahren dgegen Deutschland eröffnete. Die Richtlinie war im Jahr 2000 vom EU-Rat einstimmig auf den Weg gebracht worden, die Frist für die Umsetzung endete im Juli 2003.

Erst drei Jahre nach dem Ende dieser Übernahmefrist wurde am 18. August 2006 im Bundestag das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nach langen Auseinandersetzungen verabschiedet. Doch auch mit dem Ergebnis leben Interessenverbände und Oppositionsparteien mehr schlecht als recht. Von »schwarz-rotem Murks im Detail« sprach Bündnis 90/Die Grünen. Auch wenn das Gesetz »eine Reihe von Mängeln aufweist«, habe man dem Kompromiss zugestimmt, weil weitere Verzögerungen »unverantwortlich« gewesen wären.


Hinsichtlich der Antirassismusrichtlinie und der Rahmenrichtlinie zu Beschäftigung und Beruf hat der Europäische Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Bundesrepublik ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt hat.

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