Grundrechte ausgehebelt
Der Vizepräsident der EU-Kommission, Franco Frattini, stellte am Mittwoch ein Strategiepapier zur Asylpolitik vor, mit dem »Visa-Shopping« und Betrug bekämpft werden sollen. Wenige Stunden später befasste sich das EU-Parlament mit vier Berichten, in denen es um die »grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität« ging.
Frattini verteidigte in Brüssel erneut die 2003 eingeführte Strategie gegen Mehrfachanträge. Demnach darf ein Flüchtling den Antrag nur in jenem Land stellen, über das er in die Europäische Union eingereist ist. Jedem Antragsteller über 14 Jahren müssen die Mitgliedstaaten Fingerabdrücke abnehmen und diese über eine gemeinsame EU-Datenbank allen anderen Ländern zur Verfügung stellen. Damit sollen diese Mehrfachanträge erkennen und Flüchtlinge in das Einreiseland zurückschicken können. Zwischen Ende 2003 und Ende 2005 wären auf diese Weise rund 17 000 Menschen in ein anderes EU-Land überstellt worden, erklärte Kommissar Frattini.
Nahezu zeitgleich mit dem Auftritt Frattinis wurde im Europaparlament ein Bericht des Justizausschusses vorgelegt, der sich u.a. mit der vor drei Jahren beschlossenen Errichtung des Visa-Informationssystems (VIS) und mit dem begrenzten und gesicherten Zugang für zuständige Behörden und Europol beschäftigt. In Verhandlungen hatten sich Rat und Vertreter des Parlaments nun darauf geeinigt, eine VIS-Verwaltungsbehörde einzurichten. Die Kommission ist nach einer Übergangszeit demnach nur noch für Aufgaben, die sich aus der Haushaltsausführung ergeben, für Erwerb und Ersetzung und für vertragliche Fragen zuständig. Das zentrale VIS soll in Straßburg (Frankreich) eingerichtet werden, ein Backup-System, das bei Ausfall einspringt, wird in Sankt Johann im Pongau (Österreich) angesiedelt. Die Verwaltungsbehörde soll aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden.
Ihre Bedenken im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des VIS äußerte in der Aussprache die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GUE/NGL, Sylvia-Yvonne Kaufmann. »Nach wie vor verfügen wir hierzu über keine konkrete Folgenabschätzung, und es ist völlig unklar, ob der Umgang mit einer derart großen Datenzahl überhaupt administrativ zu bewältigen ist«, sagte sie in Brüssel. Dies sei aber eine entscheidende Frage für die Datensicherheit und vor allem für die Grundrechte jeder einzelnen betroffenen Person. Probleme sehe sie auch im Hinblick auf den Zugang von Sicherheitsbehörden zum VIS, »denn noch immer gibt es keinen angemessenen harmonisierten Datenschutz«. Der von der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte Text entspreche »bei weitem nicht dem, wofür sich das Parlament ursprünglich im September 2006 ausgesprochen« habe.
Kommissar Frattini kündigte an, dass die rechtliche Stellung der anerkannten Flüchtlinge gestärkt werden soll, die seit mehr als fünf Jahren in der EU leben. Sie würden dann ein Recht auf Freizügigkeit sowie eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählten unter anderem ein geregeltes Einkommen sowie eine Krankenversicherung. Frattini bezeichnete es als »ungerecht«, dass die EU diese Rechte 2003 nur legal in der EU lebenden Einwanderern zuerkannt habe, nicht aber ebenso integrierten Flüchtlingen.
Nach Angaben der EU-Kommission stellen immer wenigen Menschen einen Antrag auf Asyl. Vor fünf Jahren hatten noch rund 400 000 Gesuche vorgelegen, im Jahr 2006 sank die Zahl mit rund 182 000 Anträgen auf nicht einmal die Hälfte. 21 000 Hilfesuchende wandten sich an die deutsche Regierung, doch nur 2000 Anträge wurden positiv bescheinigt. Dagegen bewilligte Schweden aufgrund seiner liberalen Regelungen allein 22 000 Anträge von Asylbewerbern.
Frattini verteidigte in Brüssel erneut die 2003 eingeführte Strategie gegen Mehrfachanträge. Demnach darf ein Flüchtling den Antrag nur in jenem Land stellen, über das er in die Europäische Union eingereist ist. Jedem Antragsteller über 14 Jahren müssen die Mitgliedstaaten Fingerabdrücke abnehmen und diese über eine gemeinsame EU-Datenbank allen anderen Ländern zur Verfügung stellen. Damit sollen diese Mehrfachanträge erkennen und Flüchtlinge in das Einreiseland zurückschicken können. Zwischen Ende 2003 und Ende 2005 wären auf diese Weise rund 17 000 Menschen in ein anderes EU-Land überstellt worden, erklärte Kommissar Frattini.
Nahezu zeitgleich mit dem Auftritt Frattinis wurde im Europaparlament ein Bericht des Justizausschusses vorgelegt, der sich u.a. mit der vor drei Jahren beschlossenen Errichtung des Visa-Informationssystems (VIS) und mit dem begrenzten und gesicherten Zugang für zuständige Behörden und Europol beschäftigt. In Verhandlungen hatten sich Rat und Vertreter des Parlaments nun darauf geeinigt, eine VIS-Verwaltungsbehörde einzurichten. Die Kommission ist nach einer Übergangszeit demnach nur noch für Aufgaben, die sich aus der Haushaltsausführung ergeben, für Erwerb und Ersetzung und für vertragliche Fragen zuständig. Das zentrale VIS soll in Straßburg (Frankreich) eingerichtet werden, ein Backup-System, das bei Ausfall einspringt, wird in Sankt Johann im Pongau (Österreich) angesiedelt. Die Verwaltungsbehörde soll aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden.
Ihre Bedenken im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des VIS äußerte in der Aussprache die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GUE/NGL, Sylvia-Yvonne Kaufmann. »Nach wie vor verfügen wir hierzu über keine konkrete Folgenabschätzung, und es ist völlig unklar, ob der Umgang mit einer derart großen Datenzahl überhaupt administrativ zu bewältigen ist«, sagte sie in Brüssel. Dies sei aber eine entscheidende Frage für die Datensicherheit und vor allem für die Grundrechte jeder einzelnen betroffenen Person. Probleme sehe sie auch im Hinblick auf den Zugang von Sicherheitsbehörden zum VIS, »denn noch immer gibt es keinen angemessenen harmonisierten Datenschutz«. Der von der deutschen Ratspräsidentschaft vorgelegte Text entspreche »bei weitem nicht dem, wofür sich das Parlament ursprünglich im September 2006 ausgesprochen« habe.
Kommissar Frattini kündigte an, dass die rechtliche Stellung der anerkannten Flüchtlinge gestärkt werden soll, die seit mehr als fünf Jahren in der EU leben. Sie würden dann ein Recht auf Freizügigkeit sowie eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählten unter anderem ein geregeltes Einkommen sowie eine Krankenversicherung. Frattini bezeichnete es als »ungerecht«, dass die EU diese Rechte 2003 nur legal in der EU lebenden Einwanderern zuerkannt habe, nicht aber ebenso integrierten Flüchtlingen.
Nach Angaben der EU-Kommission stellen immer wenigen Menschen einen Antrag auf Asyl. Vor fünf Jahren hatten noch rund 400 000 Gesuche vorgelegen, im Jahr 2006 sank die Zahl mit rund 182 000 Anträgen auf nicht einmal die Hälfte. 21 000 Hilfesuchende wandten sich an die deutsche Regierung, doch nur 2000 Anträge wurden positiv bescheinigt. Dagegen bewilligte Schweden aufgrund seiner liberalen Regelungen allein 22 000 Anträge von Asylbewerbern.
Die Europaabgeordneten stimmten zudem in dieser Woche einem Bericht des Justizausschusses für einen Rahmenbeschluss des Rates zum »personenbezogenen Datenschutz bei polizeilicher und justizieller Zusammenarbeit« zu. Sie sprachen sich dafür aus, einen Grundsatzkatalog an den Beschluss anzuhängen, der fundamentale Rechte und Pflichten enthält. Nach der ersten Stellungnahme des Parlaments war der Rahmenbeschluss im Rat zunächst blockiert worden.
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