Streit um Kontrollen auf Baustellen
Die EU-Kommission droht Deutschland mit Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), um weniger strenge Kontrollen bei entsandten Arbeitnehmern aus Osteuropa zu erzwingen.
EU-Kommissar Vladimir Spidla hat der deutschen Regierung vorgeworfen, Kontrollen gegen vermeintliche illegale Beschäftigung beruhten auf einer »allgemeinen Betrugsvermutung« und verstießen deshalb unter anderem gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Deshalb erwägt die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren.
Arbeitnehmer aus Beitrittsstaaten können legal in Deutschland arbeiten, wenn sie im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie von einer Firma aus diesen Ländern geschickt werden, erklärte Spidla in Brüssel. Laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Mitgliedstaaten keine unangemessenen Hürden für die Entsendung von Arbeitnehmern errichten. Es müsse ausreichen, wenn ein Arbeitnehmer seine Papiere binnen 24 Stunden den deutschen Behörden vorlegen kann. Die Pflicht zum ständigen Mitführen der Dokumente werde als Schikane angesehen.
In der deutschen Bau- und Gebäudereinigerbranche gilt das Entsendegesetz, das Mindestlöhne vorschreibt. Um Betrug und Lohndumping zu verhindern, beharrt die deutsche Bundesregierung auf »wirksamen Kontrollen«.
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Elisabeth Schroedter (Grüne), kritisierte die Haltung der Kommission. Es sei »völlig unverständlich, dass trotz der großen Proteste im letzten Jahr die Kommission wieder eine einseitige Mitteilung herausbringt, die allein die Unternehmensfreiheit im Binnenmarkt betrachtet und nicht den Schutz der Arbeitnehmer«. Damit setze man sich über einen Beschluss des Parlaments hinweg, der eine Balance verlangt. Die Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten sei »ein Blankoscheck für Sozialdumping und ein Affront gegen das soziale Europa«.
Nach Ansicht der SPD-Europaabgeordneten Karin Jöns schaffe die Absicht der Kommission, dass Unterlagen nur noch vorgehalten werden müssen, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist von den Behörden der Entsendeunternehmen erhältlich seien, neue Unklarheiten. Die Kommission solle im Vorfeld der Parlamentsdebatte zum Arbeitnehmerschutz im Juli »kein neues Störfeuer« legen. Selbst der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann sprach von einer »Kampfansage an die deutschen Arbeitnehmer«.
EU-Kommissar Vladimir Spidla hat der deutschen Regierung vorgeworfen, Kontrollen gegen vermeintliche illegale Beschäftigung beruhten auf einer »allgemeinen Betrugsvermutung« und verstießen deshalb unter anderem gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit. Deshalb erwägt die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren.
Arbeitnehmer aus Beitrittsstaaten können legal in Deutschland arbeiten, wenn sie im Rahmen der EU-Entsenderichtlinie von einer Firma aus diesen Ländern geschickt werden, erklärte Spidla in Brüssel. Laut der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dürfen die Mitgliedstaaten keine unangemessenen Hürden für die Entsendung von Arbeitnehmern errichten. Es müsse ausreichen, wenn ein Arbeitnehmer seine Papiere binnen 24 Stunden den deutschen Behörden vorlegen kann. Die Pflicht zum ständigen Mitführen der Dokumente werde als Schikane angesehen.
In der deutschen Bau- und Gebäudereinigerbranche gilt das Entsendegesetz, das Mindestlöhne vorschreibt. Um Betrug und Lohndumping zu verhindern, beharrt die deutsche Bundesregierung auf »wirksamen Kontrollen«.
Die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Elisabeth Schroedter (Grüne), kritisierte die Haltung der Kommission. Es sei »völlig unverständlich, dass trotz der großen Proteste im letzten Jahr die Kommission wieder eine einseitige Mitteilung herausbringt, die allein die Unternehmensfreiheit im Binnenmarkt betrachtet und nicht den Schutz der Arbeitnehmer«. Damit setze man sich über einen Beschluss des Parlaments hinweg, der eine Balance verlangt. Die Einschränkung der Kontrollmöglichkeiten sei »ein Blankoscheck für Sozialdumping und ein Affront gegen das soziale Europa«.
Nach Ansicht der SPD-Europaabgeordneten Karin Jöns schaffe die Absicht der Kommission, dass Unterlagen nur noch vorgehalten werden müssen, wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist von den Behörden der Entsendeunternehmen erhältlich seien, neue Unklarheiten. Die Kommission solle im Vorfeld der Parlamentsdebatte zum Arbeitnehmerschutz im Juli »kein neues Störfeuer« legen. Selbst der CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann sprach von einer »Kampfansage an die deutschen Arbeitnehmer«.
DGB-Chef Michael Sommer warnte Brüssel vor einer Veränderung der Kontrollen auf deutschen Baustellen. Diese dienten dazu, illegale Beschäftigung zu unterbinden und entsandte Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen zu lassen. Die EU-Pläne störten den sozialen Frieden und seien auch in der gegenwärtigen Debatte um Mindestlöhne »alles andere als förderlich«.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]
<< Startseite