Donnerstag, 19. Juli 2007

Kommunale Verträge gekündigt

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch den Antrag auf Verhängung eines Zwangsgeldes gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen die EU-Vergaberichtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof zurückgezogen. In dem Verfahren (Aktenzeichen: C-503/04) ging es um die Vergabe eines Abwasservertrages der Gemeinde Bockhorn sowie um die Vergabe eines Müllentsorgungsvertrages durch die Stadt Braunschweig, die nicht öffentlich ausgeschrieben worden waren. Beide Verträge wurden inzwischen aufgekündigt.




Die Stadt Braunschweig hatte 1995 den Vertrag mit den Braunschweigischen Kohle-Bergwerken (BKB) abgeschlossen. Damals sei versäumt worden, den Auftrag europaweit auszuschreiben. BKB-Sprecher Andreas Aumüller bestätigte gegenüber ND, dass der Vertrag Ende 2006 im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst worden sei. Noch wenige Monate zuvor hatte das Tochterunternehmen des Energiekonzerns E.on mit Konsequenzen gedroht, sollte der Vertrag gekündigt werden. Der BKB würde ein Schaden von rund 200 Millionen Euro entstehen.

Der Gemeinde Bockhorn wurde zur Last gelegt, im Jahr 1998 einen Auftrag ohne Ausschreibung über die Abwasserentsorgung an die damalige EVU Weser-Ems AG vergeben zu haben. In der EU-Vergaberichtlinie ist die öffentliche Ausschreibung bei einem Volumen von über 140 000 Euro jedoch zwingend vorgeschrieben.

Die EU-Kommission hatte im Jahr 2003 ein Verfahren gegen die Bundesregierung eingeleitet, weil diese die Städte nach außen zu vertreten hat. Der EuGH gab der Kommission Recht und entschied, dass der Bund dafür zu sorgen hat, die Verträge aufzulösen. Die Regierung räumte zwar ein, dass die beiden Verträge unrechtmäßig zustande gekommen seien. Sie sah aber rechtliche und finanzielle Probleme bei der Lösung der Kontrakte, die mit einer Laufzeit von 30 Jahren ausgestattet waren. Danach ging das juristische Gezerre zwischen Brüssel und Berlin munter weiter. Wären die beiden Verträge nicht doch noch aufgelöst worden, hätte der Rechtsstreit sicher mit einer Verurteilung des Bundes zur Zahlung des Zwangsgeldes geendet. Dieses hätte im Fall Bockhorn pro Tag 31 680 Euro und im Fall Braunschweig 126 720 Euro betragen, und zwar jeweils von der Verkündung des Urteils bis zur Auflösung der kommunalen Verträge.

Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes haben die Fälle Braunschweig und Bockhorn ein großes Interesse in den Kommunen hervorgerufen. Die EU-Kommission habe weitere Städte und Gemeinden im Blick, die sie über den Bund zur Annullierung von Aufträgen bewegen möchte. Schätzungen zufolge könnten bis zu 15 000 Fälle ähnlich gelagert sein.

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